Büchereiordnung/Gebühren
Büchereiordnung
EINSCHREIBUNG
Bei der Einschreibung hat die Leser:in einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, sofern die Person nicht persönlich bekannt ist. Durch die eigenhändige Unterfertigung des Einschreibungsantrages verpflichtet sich die Leser:in, die Bücherei- und Tarifordnung anzuerkennen und einzuhalten.
Für Kinder unter 14 Jahren hat der Erziehungsberechtigte selbst die Anmeldung vorzunehmen oder es ist eine schriftliche, von ihm unterfertigte Zustimmungs- und Haftungserklärung abzugeben.
ENTLEHNUNG VON MEDIEN
Medien | Verleihdauer |
Neue Zeitschriften | 1 Woche |
alle anderen Medien | 3 Wochen |
Die Verlängerung der Leihfrist ist während der Öffnungszeiten auch telefonisch möglich, wenn keine Vorbestellung durch einen anderen Leser vorliegt. Die Hinterlegungsfrist beträgt max. 10 Tage. Jede Benutzer:in kann max. 10 Medien entlehnen.
Medien, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind, dürfen seitens der Büchereileitung nicht an solche ausgegeben werden.
Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Bei unbegründeter, verspäteter Rückgabe von Medien ist eine Versäumnisgebühr pro Mahnung zu entrichten. Weiters entsteht eine zusätzliche Entlehngebühr. Solange die Rückgabe eines Mediums fällig ist, ist eine weitere Entlehnung nicht möglich. Wenn eine Leser:in trotz mehrmaliger Mahnung die entlehnten Medien nicht zurückgibt, wird sie aus der Lesekartei gestrichen.
Entlehnt eine Leser:in länger als ein Jahr kein Medium, so ruht für diesen Zeitraum die Mitgliedschaft. Nach einem weiteren Jahr erfolgt automatisch die Streichung aus der Leserdatei. Eine Neueinschreibung kann jedoch jederzeit wieder erfolgen. Ebenso ist eine Unterbrechung unter gleichzeitiger Hinterlegung der Lesekarte in der Bücherei möglich.
SCHONUNG VON MEDIEN
Jede Büchereibenutzer:in verpflichtet sich, die entlehnten Medien sorgfältig und schonend zu behandeln. Die Leser:in haftet für alle von ihr entliehenen Medien. Die Spiele werden mit Hilfe der Inhaltsliste von ihr selbst auf ihre Vollständigkeit hin überprüft. Mängel sind vor der Aushändigung des Mediums festzustellen, ansonsten gelten sie als in Ordnung übergeben.
Für die Beseitigung von Verschmutzungen oder die Behebung von anderen Beschädigungen ist ein von der Büchereileitung im Einzelfall festzulegender Kostenersatz zu leisten. Stark beschädigte oder verlorengegangene Medien sind mit dem Neuwert zu ersetzen.
URHEBERRECHT
Die Medien dürfen im Sinne des Urheberrechtes nicht vervielfältigt oder für öffentliche Vorführungen verwendet werden.
VERHALTEN IN DER BÜCHEREI
In den Räumlichkeiten hat im Interesse aller Leser:innen größtmögliche Ruhe zu herrschen. Essen und Trinken soweit es nicht den Cafébereich betrifft, sowie das Rauchen und die Mitnahme von Hunden sind untersagt.
Gebühren
Familienjahreskarte für ALLE Medien und für die ganze Familie (also Eltern und Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre) | 30,00 |
Jahreskarten (inklusive Zeitschriften und DVD) | |
Jahreskarte Einzelperson (über 18 Jahre) | 12,00 |
Jahreskarte Jugendliche (6 bis 18 Jahre) | 6,00 |
Für Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr ist die Entlehnung von Büchern frei. | |
Leihgebühren für Sondermedien (3 Wochen für alle Benutzer) | |
Tonies | 0,50 |
Hörbücher | 0,50 |
Spiele | 1,00 |
Fristüberschreitungsgebühr | |
Pro Medium und überzogenem Tag (zusätzlich zum aliquoten Teil der normalen Leihgebühr) | 0,07 |
Mahnungen – pro tel. Mahnung | 1,00 |
Mahnungen – pro Mahnungsbrief |